Viele werden es schon mitbekommen haben: Es gibt in der LPO und im Aufgabenheft ab 2018 einige Änderungen. Es wird schon diskutiert, was sinnvoll und was weniger sinnvoll erscheint, doch eins steht fest: Dran halten müssen wir uns so oder so. Deswegen möchte ich Euch einen kleinen Überblick über die wichtigsten Änderungen in der LPO geben.

Beginnen wir mit der Ausrüstung. Was darf das Pferd tragen, was darf ich nutzen?

Bislang war ab Springen der Klasse M* eine beliebige Zäumung erlaubt. Diese Regel wird auf die Klasse M** hochgesetzt, ebenso ist ein Abreiten mit Schlaufzügeln nur noch ab Springen der Klasse M** erlaubt. Das Springen mit Schlaufzügeln bleibt dabei weiterhin verboten.

Gamaschen sind weiterhin erlaubt, dürfen aber nach dem Betreten des Abreiteplatzes nicht mehr ergänzt oder verändert werden. Veränderungen der Ausrüstung sind ab diesem Zeitpunkt nur noch unter Zustimmung und Aufsicht des Richters am Vorbereitungsplatz erlaubt. Ab 2018 wird an jedem Abreiteplatz ein aufsehender Richter eingesetzt sein, zwei Plätze gleichzeitig dürfen nicht mehr betreut werden.

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In Zukunft reicht es, wenn nur eine Kopfnummer am Pferd sichtbar befestigt wird, bislang waren zwei Nummern vorgeschrieben.

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Viel diskutiert und weiterhin umstritten ist die neu eingeführte „Blutregel“ im Turniersport. Ist an einem Pferd Blut festzustellen, was nicht frisch aussieht, darf das Pferd weiterhin in der Prüfung und auf dem Turnier gestartet werden. In besonderen Fällen wird der Turniertierarzt hinzugezogen, die Entscheidung über einen Start liegt dann bei ihm.

Die Einteilung von Prüfungen wird um zwei Punkte ergänzt. Ab 2018 wird es Prüfungen geben, die speziell für die Altersklasse „Children“ ausgeschrieben sind. Darunter fallen alle Kinder bis 14 Jahre. International gibt es die Klasse der Children schon seit 2006. Des Weiteren wird es Prüfungen für Amateure geben. Diese Prüfungen werden für Reiter der Option A ausgeschrieben. Option A bedeutet, dass man kein gewerbliches Einkommen durch den Beritt von Pferden, Pferdehandel oder Unterrichtserteilung hat. Eigentlich kann man aber sagen, dass die Option A den geschlossenen Prüfungen sehr ähnlich ist.

Ein Tierarzt auf dem Turniergelände ist weiterhin Pflicht. Es ist dem Veranstalter allerdings ab 2018 frei gestellt, ob er einen Hufschmied dauerhaft auf dem Gelände verpflichtet oder aber auf Abruf Bereitschaftsdienst machen lässt. Den Turnierteilnehmern ist das spätestens in der Zeiteinteilung mitzuteilen.

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Ist dieses Reithalfter jetzt richtig verschnallt? Die Nüstern scheinen nicht eingeengt zu werden und das Reithalfter steht nicht ab: Ich würde sagen, dass es richtig verschnallt ist.

Zum viel diskutierten Thema der Verschnallung von Reithalftern reagiert die FN wie folgt: Ein Reithalfter darf weder zu fest, noch zu locker sitzen. Die Maultätigkeit und vollständige Atmung muss hierbei gegeben sein, das Reithalfter muss aber am Pferdekopf anliegen und darf nicht zu weit verschnallt sein.

Spielen wir mal den Fall einer Platzierung in einer Leistungsprüfung ab 2018 nach. Ab dann ist jeder Reiter verpflichtet, an der Platzierung und der anschließenden Ehrenrunde mit seinem Pferd teilzunehmen. Ein Reiter, der mehrere Pferde in der gleichen Prüfung platziert hat, ist angehalten mit dem bestplatzierten Pferd in die Platzierung zu reiten. Im Anschluss an die Prüfung kann der Besitzer des Pferdes das Gewinngeld an der Meldestelle abholen, dieser Anspruch erlischt ab 2018 mit Beendigung des Turniers. Bleiben wir noch kurz beim Geld: Das Gleiche gilt nämlich auch für die Rückzahlung des Startgeldes, wenn eine Prüfung auf einen anderen Tag gelegt worden ist und der Reiter somit nicht starten konnte.

Wer kennt es nicht: Man will unbedingt ein Turnier reiten, will nennen und alle Startplätze sind nach kürzester Zeit vergeben. Auch das ist ein heiß diskutiertes Thema unter den Turnierreitern, wofür nun eine weitere Regelung gefunden wurde. Prüfungen mit maximaler Starterzahl sind ab 2018 mit mindestens zwei Einschränkungen auszuschreiben, um ein möglichst gleiches Starterfeld zu erhalten. Mögliche Begrenzungen sind zum Beispiel Erfolge von Pferd oder Reiter oder Altersklassen.

 

Das sind die wichtigsten Änderungen meiner Meinung nach für Turnierreiter in der neuen LPO, die ab Januar 2018 gilt. Turnierreiter sollten aber sicher nochmal einen Blick in die LPO werfen, um möglichen kleinen Änderungen nicht erst auf dem Turnier in einer Kontrolle oder ähnlichem zu begegnen.

 

Bis Bald

Eure Theresa