Am Sommer nervt uns Pferdebesitzer vor Allem eins: Fliegen! Und das nervt nicht nur uns, sondern auch unsere Vierbeiner. Gerade in dieser Jahreszeit setzen wir unseren Pferden gerne Fliegenmützen auf, um die eh schon empfindlichen Pferdeohren vor den lästigen Fliegenviechern zu schützen.

Seit Mai 2016 gilt in der LPO eine neue Reglung für Fliegenmützen.

Seit Mai 2016 sind auf jedem Turnier unabhängig von der Disziplin lange Fliegenmützen verboten. Fliegenmützen dürfen nicht über die Augenlinie reichen und den Nasenrücken nicht verdecken.  Somit ist Fliegenschutz der über den gesamten Nasenrücken geht und sogar am Reithalfter befestigt werden kann ist gänzlich verboten. Hiermit wird das Ohrenspiel des Pferdes durch strammes Festbinden am Reithalfter beeinflusst. Durch den Druck auf den Ohren, hält das Pferd diese ruhig. Dies gilt als Manipulation des natürlichen Verhaltens und ist deshalb nicht erlaubt.

Erlaubt!
Die Fliegenmützen reichen nicht über die Augenlinie und verdecken den Nasenrücken nicht.
Bild1

Bild2

 

Nicht erlaubt!
Die Fliegenmütze reicht 1 cm über die Augenlinie.

TessySchiff 3

 

Nicht erlaubt!
Die Fliegenmütze verdeckt den Nasenrücken und ist am Nasenriemen befestigt.

Bild3


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Gleichzeitig sind Fliegenohren mit integriertem Lärmschutz (Fliegenmützen mit schalldämmendem Material an den Ohren) nur noch in Hallen-Leistungsprüfungen zugelassen. Das schalldämmende Material darf die Bewegung der Ohren nicht beeinträchtigen und nicht in den Gehörgang bzw. in die Ohrmuschel reichen.

 

Nicht erlaubt!
Fliegenohren mit schalldämmenden Material bei einer Prüfung, die nicht in der Halle stattfindet. Gleichzeitig verdeckt diese Fliegenmütze den Nasenrücken und ist am Nasenriemen befestigt.

DerbyHamburg Freitag 8 von 370 2

Liebe Grüße

Aileen